Teilnahmebedingungen Allgäuer CO2-Diät
Teilnehmerkreis
An der Allgäuer CO2-Diät können Kommunen, Unternehmen (=Personengesellschaften oder Juristische Personen) oder natürliche Personen, sofern sie die nachfolgenden Bedingungen dauernd erfüllen, teilnehmen.
Für diese Teilnahme gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen für natürliche Personen
Für natürliche Personen gibt es keine Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen für Unternehmen und Kommunen
Unternehmen und Kommunen können teilnehmen, sobald diese auf eigene Kosten unter Einbeziehung eines hierfür qualifizierten Beratungsunternehmens eine vollständige Energie- und CO2-Bilanz erstellt und der Allgäu Initiative GbR (nachfolgend GbR genannt) in Schriftform vorgelegt haben.
Nach Teilnahmebeginn hat der Teilnehmer binnen 3 Monaten der GbR eine auf eigene Kosten unter Einbeziehung eines hierfür qualifizierten Beratungsunternehmens erstellte Dokumentation vorzulegen, die Schwachstellen dokumentiert und wirtschaftliche Lösungsmaßnahmen aufzeigt. In dieser Dokumentation hat der Teilnehmer zu erklären, innerhalb welcher Frist er die konkreten Einsparziele erreichen wird (maximal drei Jahre).
Spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit Teilnahmebeginn hat der Teilnehmer auf eigene Kosten unter Einbeziehung eines hierfür qualifizierten Beratungsunternehmens erneut eine vollständige Energie- und CO2-Bilanz zu erstellen und der GbR in Schriftform vorzulegen. Aus dieser Bilanz muss sich ergeben, dass die in der Dokumentation ausgewiesenen Lösungsmaßnahmen umgesetzt und die erklärten Einsparziele erreicht sind.
Hat ein Teilnehmer einzelne oder mehrere der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt und hat die GbR diesbezüglich aufgrund schriftlicher Erklärung keine Ausnahmebewilligung erteilt, so ist er ab Zugang einer schriftlichen Erklärung seitens der GbR von einer weiteren Teilnahme an der Allgäuer CO2-Diät ausgeschlossen.
Datenspeicherung & Veröffentlichung
Die von einem Teilnehmer eingereichten Daten werden in einer Datei gespeichert (gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz) und mit automatischen Verfahren verarbeitet. Die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen auf der Basis der bereitgestellten Informationen erfolgt in anonymisierter Form, soweit kein ausdrückliches Einverständnis des Teilnehmers vorliegt. Einer Veröffentlichung seines Namens sowie der Gesamteinsparung der CO2-Emisionen stimmt der Teilnehmer allerdings bereits mit dem Beginn seiner Teilnahme an der Allgäuer CO2-Diät ausdrücklich zu. Mit Teilnahme erteilt Teilnehmer gegenüber GbR seine Zustimmung mit der Veröffentlichung seines Namens und/oder seiner Firma, mit der Verwendung von allen Daten, die er mitgeteilt hat, sowie mit der Erstellung und Verwendung von Bilddokumentationen der Veranstaltung die u.a. den Teilnehmer zeigen, wobei die Urheberrechte ausschließlich bei der GbR liegen. Ebenso erteilt er seine Zustimmung mit der Speicherung seines Namens bzw. der Firma sowie aller Daten, die er der GbR mitgeteilt hat, einschließlich Bilddokumentationen, die den Einsender/Teilnehmer abbilden, auf einem magnetischen, optischen und/oder elektronischem Medium durch die GbR.
Kündigung/Ausschluss
Jeder Teilnehmer kann seine Teilnahme an der Allgäuer CO2-Diät jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung beenden.
Hat der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Begründung oder im Verlaufe seiner Teilnahme falsche Angaben gemacht, im Community-Bereich nach Auffassung der GbR unangemessene Inhalte publiziert oder widerspricht sein Verhalten den Zielen der Allgäuer CO2-Diät kann er durch einseitige, schriftliche Erklärung der GbR von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Präsentation und Auszeichnung
Alle Unternehmen und Kommunen haben innerhalb eines von der GbR zu bestimmenden Rahmens die Möglichkeit sich mit ihren Einsparprojekten auf der interaktiven Webseite von „Klimaschutz – das Allgäu handelt“ zu präsentieren. Alle Unternehmen und Kommunen die für ihre verbleibenden CO2-Emissionen Allgäuer Klimapunkte erwerben, erhalten das Recht sich werbewirksam mit dem Logo der Initiative „Klimaschutz – das Allgäu handelt“ nach außen zu präsentieren. Private Personen haben innerhalb eines von der GbR zu bestimmenden Rahmens die Möglichkeit sich auf der Mitmachseite die sie selber gestalten können zu präsentieren und/oder sich in den Foren beteiligen. Alle Teilnehmer die eine Energieeinsparung erzelt haben, werden auf die jährlichen Festveranstaltungen als Allgäuer Klimapate ausgezeichnet.
Sonstiges für Unternehmen und Kommunen
Alle teilnehmenden Unternehmen und Kommunen bei der Initiative „Klimaschutz – das Allgäu handelt“ haben die Möglichkeit sich beim Umweltpakt Bayern zu bewerben. Mit der Präsentation von „Best Practice“-Beispielen soll der Wissenstransfer zwischen den Unternehmen/Kommunen unterstützt werden. Die Wahrung der schutzwürdigen Interessen wird hierbei gewährleistet. Relevante Informationen werden ausschließlich für die in den Teilnahmebedingungen genannten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Haftung und Verjährung
Die Teilnahme an der Allgäuer CO2-Diät erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Teilnehmers. Insbesondere übernimmt die GbR keinerlei Haftung für einen wirtschaftlichen und/oder ideellen Vorteil aus der Teilnahme. Schadensersatzansprüche sind unabhängig vom Rechtsgrund und von der Art der Pflichtverletzung, einschl. unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder groß fahrlässiges Handeln von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der GbR vorliegt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die GbR für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, wegen von Dritten erlittenen Schäden sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der GbR garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern.
Soweit die Haftung der GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt fies auch für eine Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der GbR. Ansprüche der Vertragspartner gegen die GbR gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, verjähren in einem Kalenderjahr nach Erbringung der Leistung seitens der GbR bzw. nach Ende der Veranstaltung, soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten der GbR oder des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Vertragspartners gegen die GbR wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der GbR eines gesetzlichen Vertreters der GbR oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
Die GbR übernimmt für den Inhalt von Energieberatungen, gleichgültig von wem diese durchgeführt werden oder wo diese stattfinden, keinerlei Haftung.
Urheberrechte
Sämtliche auf die Allgäuer CO2-Diät bezogenen Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in keiner Form – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der GbR und der jeweiligen Referentinnen/Referenten vervielfältigt, verbreitet oder gewerblich genutzt werden; es sei denn, das Urheberrecht erlaubt dies ausdrücklich. Für alle im Zeitraum einer Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung der GbR bzw. des jeweiligen Urhebers eingeholt werden. Photographien sind unter Berücksichtigung Rechter Dritter in angemessenem Umfang für private Zwecke gestattet. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge und Dokumentationen übernimmt die GbR keinerlei Verantwortung oder Haftung.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allg. Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem gewünschten Regelungsinhalt der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommen.


